Über den Einzug des Motorfahrzeuges ins kantonale und eidgenössische Recht zwischen 1900 und 1932
Fahrprüfungsexperten, die selbst gar keine Fahrbewilligung hatten? Tempokontrolle per Augenmass? 24 gleichzeitig geltende Sonntagsfahrverbote und Automobilistenjagd mit Mistgabeln?
Das ab 1900 auftauchende Motorfahrzeug provozierte in der schweizerischen Rechts- und Verkehrswelt viele Fragen. Die rechtliche Erfassung und Regulierung von technischem Fortschritt und strassengesellschaftlichen Bedürfnissen erwies sich, bis zur ersten eidgenössischen Regelung 1932, als langer und von sehr viel Föderalismus geprägter Weg.
Die Entwicklung der Eisenbahnen in der Schweiz ist rechtsgeschichtlich gut dokumentiert, nicht aber die Motorisierung des Strassenverkehrs – obwohl diese nicht minder interessant verlief. Dieses Buch, verfasst als Dissertation, schliesst diese Lücke umfassend und zeigt in zwölf Themenkreisen fundiert auf, welche ganz konkreten rechtlichen Probleme sich stellten und welche oft pragmatischen Lösungsansätze gewählt wurden.
Ein spannendes Werk – nicht nur für Juristen, sondern für jeden Automobilinteressierten!
Das Werk ist zwischenzeitlich vergriffen und im Buchhandel nicht mehr erhältlich.
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